ALS ENTSCHULDIGUNG GELTEN:
- Krankheit oder Unfall (Arztzeugnis)
- Schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie
- Militär- oder Zivilschutzdienst (Kopie Marschbefehl)
- Berufliche Tätigkeit (Bestätigung mit Unterschrift des Arbeitgebers)
- Schule oder berufliche Weiterbildung (Bestätigung mit Unterschrift der Schule)