Wirtschaftliche Sozialhilfe wird Ihnen dann gewährt, wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen haben oder diese nicht rechtzeitig erhältlich sind. Die wirtschaftliche Sozialhilfe stellt ein soziales Existenzminimum sicher, welches die Teilhabe am gesellschaftlichen Geschehen ermöglicht. Sie basiert auf den kantonalen Gesetzen sowie den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- Wohnkosten
- Medizinische Grundversorgung
- Grundbedarf für den Lebensunterhalt
- Individuelle Hilfe (z. B. Kosten für die Betreuung von Kindern oder berufliche Auslagen)