Gestützt auf das Bundesgesetz über die Stauanlagen (SR 721.101) und die Stauanlagenverordnung des Bundes (SR 721.101.1), müssen Bund, Kanton und Gemeinden Vorbereitungen für die Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung und für deren allfällige Evakuierung im Fall eines Staumauerbruches treffen.
Es ist nicht auszuschliessen, dass durch ausserordentliche Ereignisse wie Hangrutschungen, Hochwasser, Erdbeben, Sabotage oder gar bewaffnete Konflikte Staumauern Schaden erleiden und als Folge davon grössere Gebiete überfluten. Von Fachleuten wird die Gefahr eines Staumauerbruches jedoch grundsätzlich als sehr gering eingestuft.
Es stehen aktuelle und inhaltlich korrekte Fluchtpläne bei Wasseralarm sowie Pläne des gefährdeten Gebietes zur Verfügung. Sie vermitteln in übersichtlicher Darstellung, wie sich die Bevölkerung bei Auslösung des Wasseralarms zu verhalten hat. Sie zeigen der Bevölkerung die von der Gemeinde definierten sicheren Warteräume auf, zu denen sie sich im Ereignisfall begeben sollen.
Der Talboden der Gemeinde Ilanz/Glion liegt im Gefahrenbereich mehrerer Stauanlagen.