1. Bauamt | - Materielle Prüfung des Baugesuchs
- Erteilt keine Baubewilligung
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2. Geschäftsleitung | - Ist Baubehörde (entscheidet über Erteilung von Baubewilligungen und bei Einsprachen)
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3. Gemeindevorstand | - Entscheidet, wenn die Geschäftsleitung nicht einstimmig ist
- Erarbeitet Vorlagen zuhanden Gemeindeparlament/Urne
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4. Gemeindeparlament/Urne | - Erlass Baugesetz und Nutzungsplan
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