Prozess

Ermittlung Auszonungsbedarf in C-Gemeinden

Die Reduktion der Bauzonen wird aufgrund raumplanerischer Kriterien unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der Raumplanung vorgenommen. Daraus ergibt sich ein Vorgehen für die Reduktion von Wohn-, Misch- und Zentrumszonen.

1. In erster Priorität sind nicht erschlossene und/oder nicht überbaubare WMZ am Rand des Siedlungskörpers anzugehen und entsprechend auszuzonen. Bedeutende Freiräume, wie z.B. Grünflächen innerhalb des Siedlungskörpers, müssen einer anderen Bauzone zugewiesen werden. 

2. Sollten nach Schritt 1 weiterhin zu grosse WMZ-Reserven vorhanden sein, müssen zudem bereits erschlossene WMZ-Reserven am Siedlungsrand einer geeigneten Nicht-WMZ zugewiesen werden. 

3. Führen die Schritte 1 und 2 nicht ausreichend zur erforderlichen Reduktion der WMZ-Reserven, müssen nicht erschlossene WMZ-Reserven innerhalb des Siedlungskörpers umgezont werden. 

4. Verfügt die Gemeinde nach den Schritten 1 bis 3 weiterhin über zu grosse WMZ-Reserven, müssen zusätzlich bereits erschlossene WMZ-Reserven innerhalb des Siedlungskörpers in eine Nicht-WMZ umgezont werden.


Die fünf Schritte zur Reduktion der Bauzonen

Entwurf der Gemeinde

Der Gemeindevorstand erarbeitet zurzeit einen Planentwurf für die Reduktion der Bauzonen nach Vorgaben und übergeordnetem Recht. Der Entwurf liegt voraussichtlich im Herbst 2022 vor.

Vorprüfung durch den Kanton

Die revidierten Pläne (Zonenplan, Genereller Gestaltungsplan und Genereller Erschliessungsplan) sowie die Änderungen des Baugesetzes werden dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet.

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Gestützt auf das Vorprüfungsresultat des Kantons wird die Vorlage vom Gemeindevorstand überarbeitet und anschliessend während 30 Tagen zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. In diesem Rahmen sind alle eingeladen, beim Vorstand Vorschläge und Einwendungen einzubringen.

Behandlung Parlament/Urnenabstimmung

In Anschluss wird die Vorlage vom Gemeindevorstand dem Parlament beziehungsweise der Urnengemeinde zur Beschlussfassung unterbreitet.

Genehmigung durch die Regierung

Die Teilrevision der Ortsplanung wird nach der Beschlussfassung durch die Urnenabstimmung im Rahmen der Beschwerdeauflage erneut öffentlich aufgelegt und der Regierung zur Genehmigung eingereicht. Allfällige Beschwerden werden ebenfalls durch die Regierung behandelt.