Die öffentliche Bekanntmachung der Verkehrsanordnungen wird nochmals publiziert. Aus diesem Grund verzögert sich der autonome, digitale Bezug der Fahrbewilligungen bzw. die Signalisation. Die Fahrbewilligungen können vorerst mit dem Online-Formular "Bestellung Fahrbewilligungen" angefordert oder am Schalter der Einwohnerkontrolle gelöst werden. Die Bestätigung der digitalen Erfassung wird mit der Gebührenrechnung per Post oder via E-Mail zugestellt. Eine Hinterlegung dieser Bestätigung ist aufgrund der bereits erfolgten Anpassung der gesetzlichen Grundlage nicht mehr notwendig.
Digitale Tagesbewilligungen
Die Tagesbewilligungen können ortsunabhängig für das gesamte Gebiet der Gemeinde Ilanz/Glion über die Parkingpay App (Auswahl Zone 50 Fahrbewilligung) beantragt und die Gebühr dafür direkt entrichtet werden. An den bisherigen Ausgabestellen in Pitasch, Riein und Dutjen sowie beim Prima Dorfladen in Ruschein und Siat ist ein entsprechender Anschlag mit der zusätzlichen Möglichkeit zum Bezug der Tagesbewilligungen über TWINT angebracht. Die übrigen Fahrbewilligungen werden, wie bereits im Januar 2024 informiert, erst nach Anbringen der entsprechenden Hinweisschilder mit QR-Code freigegeben.
Bestellung Fahrbewilligungen
GesetzGüterstrassenbefahrungsgesetzVerordnungGüterstrassenbefahrungsverordnung
Gemeindeverwaltung Ilanz/Glion Einwohnerkontrolle Plazza Cumin 9 Postfach 90 7130 Ilanz
Telefon 081 920 15 36einwohnerkontrolle@ilanz-glion.ch
Montag – Freitag 08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Montag 08.30 – 11.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 08.30 – 11.00 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 – 11.00 Uhr
Freitag 08.30 – 11.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr