Können die Gemeindesteuern nicht innert der gesetzten Frist bezahlt werden, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, den offenen Betrag in Raten zu begleichen.
Die bewilligten Raten müssen monatlich beglichen werden. Werden die Raten nicht fristgerecht entrichtet, wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Der gesetzliche Verzugszins wird nach Eingang der letzten Teilzahlung separat in Rechnung gestellt.