Für die Durchführung von ein- oder mehrtägigen Anlässen und Veranstaltungen, wie Gelegenheits- und Festwirtschaften, an denen mitgebrachte oder angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden, ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Ebenfalls bewilligungspflichtig ist die Abgabe von Speisen und Getränken im privaten, geschlossenen Bereich, soweit sie gewerbsmässig erfolgt.
Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung ist mindestens einen Monat vor dem Anlass oder der Veranstaltung einzureichen.