Das Gesetz über die Gastwirtschaften der Gemeinde Ilanz/Glion regelt die Bewilligungen, die Öffnungszeiten sowie die Gebühren bei der Ausübung gastgewerblicher Tätigkeiten in der Gemeinde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie zum Schutz der Jugend.
Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung gemäss Art. 3 des Gastwirtschaftsgesetzes für den Kanton Graubünden (GWG, BR 945.100) ist mindestens einen Monat vor der Eröffnung oder Übernahme des Gastwirtschaftsbetriebs der Gemeinde einzureichen. Gestützt auf Art. 3 des Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden ist eine Bewilligung erforderlich für:
- die Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle;
- das Überlassen von Örtlichkeiten zum Konsum von mitgebrachten oder angelieferten Speisen oder Getränken.
Für die Durchführung von ein- oder mehrtägigen Anlässen und Veranstaltungen, wie Gelegenheits- und Festwirtschaften, an denen mitgebrachte oder angelieferte Speisen oder Getränke konsumiert werden, ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Ebenfalls bewilligungspflichtig ist die Abgabe von Speisen und Getränken im privaten, geschlossenen Bereich, soweit sie gewerbsmässig erfolgt.