Hinterlegung von Testamenten und Erbverträgen

Die Einwohnerkontrolle nimmt das Testament sowie den Ehe- und/oder Erbvertrag zur Aufbewahrung entgegen.

Beim Todesfall werden diese Dokumente seitens der Einwohnerkontrolle an das Regionalgericht Surselva in Ilanz weitergeleitet. Das Regionalgericht eröffnet das Testament sowie den Ehe- und/oder Erbvertrag und leitet alle weiteren Schritte in die Wege.
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Ilanz/Glion werden die deponierten Dokumente an den neuen Wohnort weitergeleitet.

Persönliche Abgabe des Testaments sowie des Ehe- und/oder Erbvertrages während den Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle.
Die Zustellung ist ebenfalls mittels eingeschriebenen Brief möglich. Bitte einsenden an:

Einwohnerkontrolle Ilanz/Glion
Plazza Cumin 9
Postfach 90
7130 Ilanz

Depotgebühr: CHF 100.00


Kontakt

Einwohnerkontrolle Ilanz/Glion
Plazza Cumin 9
Postfach 90
7130 Ilanz

Telefon 081 920 15 36
einwohnerkontrolle@ilanz-glion.ch

Telefonische Erreichbarkeit

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13.30 – 16.30 Uhr

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