Am 18. Mai 2025 finden die Gemeindewahlen für die Legislaturperiode 2026 – 2029 statt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. September 2025 statt. Die Wahlen finden gestützt auf die geltende Gemeindeverfassung und die bisherige Praxis seit der Fusion statt. Die Auswirkungen der Totalrevision der Gemeindeverfassung sind aktuell nicht bekannt.
Gemäss Art. 31 Abs. 1 lit. a. der Gemeindeverfassung sind das Gemeindeparlament, der Gemeindevorstand und das Gemeindepräsidium durch die Urnengemeinde zu bestellen. Es gibt keine Anmeldefrist für Kandidaturen, diese sind bis zum letzten Tag möglich. Kandidaturen, welche bis zum 8. April 2025 schriftlich (info@ilanz-glion.ch oder Gemeinde Ilanz/Glion, Plazza Cumin 9, Postfach 90, 7130 Ilanz) bei der Gemeinde gemeldet werden, werden im Amtsblatt Surselva publiziert.
Die Mitglieder einer Gemeindebehörde haben ihre Demission dem Gemeindevorstand schriftlich mitzuteilen. Falls bis zum 8. April 2025 keine Demission eingereicht wird, wird von einer Kandidatur für eine weitere Amtsperiode ausgegangen.
Gemäss Art. 12 Abs. 2 der Gemeindeverfassung haben folgende Mitglieder des Gemeindeparlaments die maximale Amtszeit erreicht:
- Bearth Remo, Sevgein
- Caderas Bruno, Ladir
- Caduff-Giger Anita, Ilanz
- Camenisch Marcus, Pitasch
- Cavigelli Tarcisi, Siat
- Dalbert-Caviezel Jeannette, Luven
- Vieli Kurt, Ilanz
- Zinsli Thomas, Riein