Die Aufstellung der Marktstände hat so zu geschehen, dass die Zugänge zu den Seitengassen oder Strassen sowie zu Haus- und Ladentüren frei sind. Die Anweisungen des Marktchefs sind zu beachten und die Markierungen am Boden sind zu berücksichtigen.
Der Standplatz kann ab 07.30 Uhr bezogen und muss am jeweiligen Markttag bis 17.30 Uhr geräumt werden. Das Aufrichten und Wegräumen der gemeindeeigenen Marktstände erfolgt durch die von der Gemeindebehörde bezeichneten Organe. Eine Blache ist beigefügt, muss jedoch selber aufgebracht werden.
Die Gebühren sollen die Kosten der Durchführung des Marktes einschliesslich einer angemessenen Werbung und Abfallentsorgung decken. Für die Standplätze an den offiziellen Warenmärkten sind folgende Gebühren zu entrichten:
Wird neben dem Stand noch zusätzlich Boden belegt, wird dies zur Standlänge gemessen. Angebrochene Meter werden als ganze Meter berechnet. Die Gebühren werden am Markttag direkt durch den Marktchef eingezogen.
Wer am Markt teilnehmen will, benötigt eine schriftliche Bewilligung. Die Anmeldung für den Besuch der Märkte hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche Anmeldungen werden nicht angenommen. Die Anmeldung muss spätestens 20 Tage vor dem Markttag schriftlich anhand des Anmeldeformulars der Gemeinde vorliegen. Die Zuteilung des Standplatzes erfolgt durch die von der Gemeindebehörde bezeichneten Organe. Am Markttag beziehen Sie den Standplatz ab 07.30 Uhr und räumen denselben bis 17.30 Uhr.
Im Verhinderungsfalle ist die Gemeindeverwaltung zwei Arbeitstage vor dem Markttag bis 09.00 Uhr zu informieren. Falls keine Abmeldung erfolgt, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.
Joelle Jäger Telefon 081 920 15 88E-Mail
Montag – Mittwoch 08.30 – 11.00 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 - 11.00 Uhr
Freitag 08.30 – 11.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung