Umsetzung kommunal räumliches Leitbild KRG und Dimensionierung Bauzonen
Öffentliche Mitwirkungsauflage 21.10. bis 21.11.2024
Am 9. Februar 2020 wurde die erste Etappe der Gesamtrevision der Ortsplanung an der Urnenabstimmung beschlossen. Die Genehmigung durch den Kanton erfolgte mit Regierungsbeschluss vom 12. Oktober 2021 (Protokoll Nr. 874/2021). Die Gemeinde Ilanz/Glion verfügt damit seit dem 12. Oktober 2021 über eine erstmalig zusammengeführte und harmonisierte Ortsplanung über alle ehemaligen Gemeinden.
Mit der vorliegenden zweiten Etappe soll die Gesamtrevision zu Ende geführt werden. Zentrale Inhalte bilden die Dimensionierung der Bauzonen gemäss Vorgabe des übergeordneten Rechts und der übergeordneten Planung sowie die Umsetzung der Inhalte des kommunalen räumlichen Leitbilds (KRL). Weiter sind die Pendenzen gemäss Regierungsbeschluss zur ersten Etappe der Gesamtrevision zu behandeln.
Die Gemeinde Ilanz/Glion hat insgesamt zu grosse Bauzonen und muss diese daher redimensionieren. Dabei sind die verschiedenen Fraktionen unterschiedlich von dieser unangenehmen, aber von der Raumplanung vorgeschriebenen Massnahme betroffen. Die Gemeinde konnte mit dem Kanton vereinbaren, dass jede Fraktion separat angeschaut wird. Es gibt also keine sogenannte Fusionsstrafe, bei der die Bewohner einer Fraktion für die zu grosszügigen Einzonungen einer anderen Fraktion "büssen" müssten. Überdies wurde darauf geachtet, dass in jeder Fraktion noch eine gewisse Anzahl von überbaubaren Parzellen erhalten bleibt.
Das Verweigern der Reduktion von zu grossen Bauzonen ist keine Lösung. Andere Gemeinden haben diesen Weg schon zu beschreiten versucht und wurden vom Kanton korrigiert. Wenn die Gemeinde die nötigen Auszonungen nicht vorsieht, wird der Kanton diejenigen Parzellen, welche sich nach seiner Ansicht für eine Auszonung eignen, mit einer Planungszone belegen und faktisch ein Bauverbot über diese Parzellen verfügen. Dies solange, bis die Gemeinde die Pflicht der Bauzonenreduktion erfüllt hat.
Abschliessend kann auch festgehalten werden, dass diese Auszonungen von Bauland nicht für die Ewigkeit sind. Sollten die Baulandreserven in einer Fraktion nach einigen Jahren grösstenteils aufgebraucht sein, kann die Gemeinde in einer Teilrevision die Wiedereinzonung der ausgezonten Parzellen beim Kanton beantragen.
Auflageakten:
- Sämtliche Planunterlagen der Teilrevision Ortsplanung (siehe unten)
- Pläne Ein-, Aus- und Umzonungen
- Pläne Baustandorte
- Übersicht Mehrwertabgabe und Baulandmobilisierung 1:2'000 Castrisch
- Übersicht Mehrwertabgabe und Baulandmobilisierung 1:2‘000 Ilanz
- Änderungen Baugesetz
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Masterplan Fistez
- Lebensraumstrukturen von Amphibien und Reptilien auf dem Gemeindegebiet Ilanz/Glion in Siedlungsnähe (Bericht zur Kartierung)
- Gewässerraumausscheidung Gemeinde Ilanz/Glion (Begleitbericht der Überarbeitung vom Oktober 2022)
- Übersicht Bauzonenkapazität Rechtskräftig, Stand August 2024
- Übersicht Bauzonenkapazität Revision, Stand August 2024
- Auswertung Vorprüfungsbericht ARE