Der Gemeindevorstand besteht aus der Gemeindepräsidentin oder dem Gemeindepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Er ist das zentrale Führungsorgan und trägt in diesem Rahmen die Gesamtverantwortung für die Gemeinde. Dem Gemeindevorstand stehen alle Befugnisse zu, welche nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht, durch die Gemeindeverfassung oder Gemeindegesetz einem anderen Organ übertragen sind. Dem Gemeindevorstand obliegt zudem die Vorbereitung aller Vorlagen zuhanden des Gemeindeparlaments und der Urnengemeinde.