Mieterwechsel

Sie vermieten eine Wohnung, ein Studio oder Büro- und Geschäftsräume?

Gemäss den geltenden Vorschriften sind Sie als LiegenschaftenverwalterIn, VermieterIn oder LogisgeberIn verpflichtet, eine Einzugs-, Auszugs- oder Umzugsanzeige an die Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Ihre Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.

Benötigte Angaben

  • Art des Mieterwechsels: Einzug/Auszug/Umzug
  • Art des Wohnungsraumes: Wohnung/Studio/Geschäftsräume
  • Liegenschaftenverwaltung / Vermieter mit Telefonnummer
  • Liegenschaft (Strasse/Nummer/Stockwerk/Grösse/Lage)
  • Name und Vorname des Mieters/der Mieterin
  • Weitere Personen, welche vom Einzug/Auszug betroffen sind
  • Ein-, Auszugs- oder Umzugsdatum
  • Zuzug von (Ort/Adresse)
  • Wegzug nach (Ort/Adresse)

Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten


Mieterwechsel

Mieterwechsel

Mieterwechsel
LIEGENSCHAFT
MIETER/MIETERIN
ZUZUG VON
WEGZUG NACH