Sie vermieten eine Wohnung, ein Studio oder Büro- und Geschäftsräume?
Gemäss den geltenden Vorschriften sind Sie als LiegenschaftenverwalterIn, VermieterIn oder LogisgeberIn verpflichtet, eine Einzugs-, Auszugs- oder Umzugsanzeige an die Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Ihre Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.