Gemäss Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Ilanz/Glion obliegen den jeweiligen Friedhofverantwortlichen insbesondere folgende Aufgaben:
- die allgemeine Aufsicht über den entsprechenden Friedhof und die Gewährleistung von Ruhe und Ordnung;
- die Bewilligung von Grabmalentwürfen, die zweifelsfrei den jeweiligen Bestimmungen entsprechen;
- die Überwachung des Aufstellens von Grabmälern;
- das Führen einer Liste der verantwortlichen Personen bezüglich Grabunterhalt;
- die Führung eines Grabregisters;
- die Erstellung des Friedhofplans;
- der Abschluss von Grabpflegeverträgen;
- die Erteilung von Fahrbewilligungen.