Der Gemeinde Ilanz/Glion ist es ein Anliegen, dass den Sportakteuren passende Sportanlagen, Sportgeräte, Betriebsmittel, etc. zur Verfügung stehen. Ein Gesuch um Mitfinanzierung kann bei der Gemeinde eingereicht werden.
Anlageförderung
Die Berechnung der anrechenbaren Kosten für den Bau, die Erweiterung oder die Sanierung der Sport- und Freizeitanlagen richtet sich nach der Praxis der Abteilung Sport des Amts für Volksschule und Sport Graubünden bei der Vergabe von Beiträgen an die Erstellung von Sportanlagen.
Weitere Informationen von graubündenSport hier.
Zur Festlegung der Beitragshöhe werden folgende Faktoren berücksichtigt:
a. Beitrag an die Gesundheitsförderung der Einwohner;
b. Exklusivität und Zugänglichkeit der Nutzung;
c. lokale und regionale Bedeutung;
d. touristische Bedeutung;
e. Einzigartigkeit des Angebots;
f. Nutzungshäufigkeit.
Sportmaterial und Sportgeräte
Die Berechnung der anrechenbaren Kosten für die Anschaffung von Sportmaterial und Sportgeräten richtet sich nach der Praxis der Abteilung Sport des Amts für Volksschule und Sport Graubünden bei der Vergabe von Beiträgen an die Anschaffung von Sportmaterial und Sportgeräten. Die Beiträge an Sportmaterialien und Sportgeräte betragen maximal 20 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Weitere Informationen von graubündenSport hier.
Betriebsmittel, Maschinen und weiteres
Die Beiträge für die Anschaffung von Betriebsmitteln, Maschinen und weiteres betragen maximal 20 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Zur Festlegung der Beitragshöhe werden folgende Faktoren berücksichtigt:
a. Beitrag an die Gesundheitsförderung der Einwohner;
b. Exklusivität und Zugänglichkeit der Nutzung;
c. lokale und regionale Bedeutung;
d. touristische Bedeutung;
e. Einzigartigkeit des Angebots;
f. Nutzungshäufigkeit.