Sportanlass- und Projektförderung

Die Gemeinde unterstützt die Organisation von Sportanlässen und allgemeinen Projekten zur Sportförderung auf Gemeindegebiet, sofern eine Unterstützungszusage des Kantons vorliegt. Der Gemeindebeitrag beträgt bis zu 150 Prozent des kantonalen Beitrags aus dem Sport-Fonds.
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Zur Festlegung der Beitragshöhe werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Beitrag an die Gesundheitsförderung der Einwohner;
  • touristische Bedeutung.


Die Gemeinde kann Sportanlässe und allgemeine Projekte zur Sportförderung auch ohne Beitragszusage des Kantons unterstützen. Ein entsprechendes Gesuch ist mindestens zwei Monate vor dem Anlass bzw. vor Durchführung des Projektes einzureichen.