Ergänzung der Planungszone

Anlässlich seiner Sitzung vom 12. Februar 2018 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone mit folgendem Planungsziel erlassen: Prüfung einer Reduktion von Bauzonen ausserhalb des weitgehend überbauten Gebiets entsprechend den Vorgaben in Art. 15 Abs. 2 RPG sowie im kantonalen Richtplan betreffend in diversen Plänen konkret bezeichnete Parzellen.

Anlässlich seiner Sitzung vom 13. August 2018 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) entschieden, die vorstehend erwähnte Planungszone auf die versehentlich nicht erfasste Parzelle 14197, Grundbuch Ilanz, auszudehnen und den Plan "Potenzielle Reduktionsflächen 1:2'000, Siat / Pigniu" entsprechend zu ergänzen.

Diese Ergänzung der bestehenden Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung des Kantons Graubünden angefochten werden (Art. 101 KRG).


Ilanz, 17. August 2018                               Gemeindevorstand Ilanz/Glion