Vereine und Kulturgruppen können Beiträge an die Kosten für Weiterbildungen und Fachkurse ihrer Kader und Leitungspersonen beantragen, welche der Vereinstätigkeit zugutekommen.
- Beitragsberechtigt sind die Kurs-, Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten.
- Die Beitragshöhe beträgt 50 Prozent der beitragsberechtigten Kosten, jedoch maximal 300 Franken.
- Eine Abrechnung ist spätestens 3 Monate nach Besuch der Weiterbildung oder des Fachkurses einzureichen.