Die Projekteingabe erfolgt bei der Koordinationsstelle Kultur und wird von dieser bestätigt.
Nach den Stichtagen 31. Januar, 30. April, 31. Juli oder 31. Oktober prüft die Kulturkommission die Projekteingaben auf der Basis der geltenden formellen und qualitativen Kriterien und stellt Antrag an den Gemeindevorstand. Der Entscheid wird in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach dem Stichtag schriftlich mitgeteilt.