Revision Ortsplanung

Ausgangslage
Im März 2013 hat das Schweizer Stimmvolk das neue Raumplanungsgesetz (RPG1) deutlich angenommen. Mit den neuen Regeln soll die Zersiedelung eingedämmt und das Kulturland besser geschützt werden. RPG1 verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung kompakt innerhalb der bestehenden Bauzonen erfolgt und die Bauzonengrösse der Bevölkerungsentwicklung entspricht.

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Auswirkungen für die Gemeinde
RPG1 begrenzt den Handlungsspielraum von Kanton und Gemeinden und gibt mehr Kompetenzen dem Bund. Dieser bestimmt, wie der Bedarf an Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) im Kanton zu ermitteln ist und stellt die Anforderungen, wie die WMZ-Auslastung zu beurteilen ist.

Auftrag des Kantons Graubünden an die Gemeinde
Das kantonale Amt für Raumplanung hat sämtliche Gemeinden nach zwei Kriterien als A-, B- oder C-Gemeinden kategorisiert. Die Kriterien sind die vorhandenen Reserven an Bauzonen und die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung.

A-Gemeinde: zu kleine Bauzonen
B-Gemeinde: Bauzonen gerade richtig dimensioniert
C-Gemeinde: zu grosse Bauzonen

Die Gemeinde Ilanz/Glionwurde als C-Gemeinde mit positiver Bevölkerungsentwicklung, aber dennoch überdimensionierten Bauzonen eingestuft.
Konsequenz: Die Gemeinde Ilanz/Glion muss ihre Bauzonen reduzieren.

Das Amt für Raumentwicklung Graubünden gibt dabei folgende Grundsätze vor:

  1. Sämtliche Bauzonen ausserhalb des Siedlungskörpers müssen grundsätzlich ausgezont werden.
  2. Den Gemeinden wird eine angemessene Reserve als Grundbedarf zugesichert.
  3. Der Grundbedarf wird erhöht, wenn eine plausible Begründung vorliegt (z.B. auffällige Zuwanderung).