Die Gemeinde besorgt die Aufgaben, die sich ihr zum Wohle der Allgemeinheit stellen. Sie fördert die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung, die soziale und allgemeine Wohlfahrt ihrer Einwohnerinnen und Einwohner sowie die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Die Legislative bilden einerseits die Stimmberechtigten und andererseits das Gemeindeparlament. Die jeweiligen Befugnisse sind in der Verfassung der Gemeinde Ilanz/Glion geregelt. Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Urnengemeinde aus. Das Gemeindeparlament tagt in der Regel sechs Mal pro Jahr. Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungs- und Polizeibehörde der Gemeinde und verantwortlich für die strategische Führung. Die Exekutive besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Die Verwaltung setzt sich aus den Abteilungen Kanzlei, Finanzen, Planung und Bau, Gemeindebetriebe und Schule zusammen. Sie wird von der Geschäftsleitung geführt, welche aus der Gemeindepräsidentin oder dem Gemeindepräsidenten sowie den Leitern oder Leiterinnen der Abteilungen besteht.
Die politischen Amtsträger und die Gemeindeangestellten verstehen ihren Auftrag als Dienstleistung an die Allgemeinheit. Ziel ist es, die Aufgaben unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Mittel effektiv und zweckmässig zur Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohnern, der Gäste und Unternehmen auszuführen.