Wir gelangen hiermit an die Pferde- und Hundehalterinnen sowie -halter. Gemäss Art. 15 Abs. 3 des Polizeigesetzes der Gemeinde Ilanz/Glion ist das Verschmutzen der Stassen mit Pferde- sowie Hundekot nicht zulässig. Wir möchten Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass sämtliche Strassen in der Gemeinde Ilanz/Glion nach einer Kotverschmutzung gereinigt werden müssen. Die Kosten für die Reinigungsarbeiten durch die Gemeinde sind gemäss Art. 38 durch den Verursacher bzw. die Verursacherin zu tragen. Ohne eine Verbesserung der Situation müssen vermehrt Kontrollen durchgeführt werden.
Vielen Dank für die Berücksichtigung der Bestimmungen und die Kenntnisnahme.
Ilanz, 15.11.2024